Hundeführerschein

Seit dem 1.1.2019 ist in Berlin die neue Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO) in Kraft, welche unter anderem besondere Anforderungen bzgl. der Leinenpflicht an alle Berliner Hundebesitzer stellt. Dazu habe ich ein paar wichtige Informationen und Links zusammengetragen, um Ihnen einen kurzen Überblick zu verschaffen:

Leinenpflicht

  • Wenn Sie Ihren Hund schon vor dem 22. Juli 2016 in Besitz hatten, gilt diese Regelung nicht für Sie – sofern Sie in den letzten 5 Jahren einen Hund mindestens 3 Jahre beanstandungsfrei gehalten haben. Stellen Sie in diesem Fall einfach einen Antrag (beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes) zur Leinenpflichbefreiung – dazu finden Sie hier mehr Informationen:
    https://service.berlin.de/dienstleistung/121822/.

Zur Befreiung der Leinenpflicht können Sie eine Sachkundeprüfung absolvieren und dadurch die Sachkundebescheinigung erhalten, den sogenannten „Hundeführerschein“.

!Achtung! Für „gefährliche Hunde“ gelten Sonderreglungen.

Die Sachkundebescheinigung gilt nur für einen Hund.


Sachkundeprüfung

Die Prüfung umfasst 30 theoretische Fragen und eine praktische Prüfung, in der getestet wird, wie gut Sie Ihren Hund mit und ohne Leine in verschiedenen Situationen führen können.

Gerne bereite ich Sie im Einzeltraining oder in der Gruppe auf diese Prüfung vor.


Wo darf der Hund trotz Leinenbefreiung nicht freilaufen?

  • in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
  • in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete),
  • auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien,
  • in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
  • in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten,
  • in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen und
  • sofern Sie eine Hündin besitzen und diese läufig ist.